Interview mit Andrea Ruckstuhl zum Thema Lehrvertragsauflösung

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Wie entwickelt sich die Situation mit den Lehrvertragsauflösungen oder Lehrabbrüchen? Wir haben mit Job Caddie gesprochen. Erhalten Sie einen noch tieferen Einblick in das Thema und wertvolle Tipps vom Experten. 

Zur Person: Andrea Ruckstuhl ist seit 7 Jahren in der Geschäftsleitung von Job Caddie Zürich. Durch seine Zeit als Leiter der Jugendstelle des Kaufmännischen Verbands Schweiz konnte er erste wichtige Erfahrungen im Bereich der Berufsbildung sammeln. Bei Job Caddie ist er für die Aufnahmegespräche mit den Jugendlichen und jungen Erwachsenen und der Zuweisung einer Mentorin oder eines Mentors verantwortlich. Andrea unterstützt die Mentoren:innen fachlich und organisatorisch während dieser Zeit. Gleichzeitig ist er auch für die Öffentlichkeitsarbeit und neue Projekte von Job Caddie verantwortlich.


Yousty: Gibt es heute mehr Lehrvertragsauflösungen als vor 20 Jahren? 

Andrea Ruckstuhl: Studien zeigen auf, dass die Auflösungsquoten über die Jahre bzw. Jahrzehnte (Datengrundlagen, die Vergleiche zulassen, gibt es mindestens in einzelnen Kantonen zurück bis ins Jahr 1995) über alle Berufe hinweg gesehen stabil sind. Die Quoten liegen bei gut 20%. Das heisst, dass rund jede:r fünfte Lernende die Lehre in einem anderen Betrieb abschliesst, als in jenem, in dem sie/er sie begonnen hat.

Zwischen den einzelnen Berufen gibt es beträchtliche Unterschiede: es gibt Berufe, in denen die Auflösungsquote deutlich unter 20% liegt (in einzelnen „exotischen“ Berufen sind die Quoten tiefer – das hat aber mit sehr kleinen Lernendenzahlen zu tun in diesen Berufen) und solche Berufe mit Quoten über 30% (z.B. im Baugewerbe, im Gastrobereich, im Friseurgewerbe und in der Schönheitspflege).

Ebenfalls einen Unterschied gibt es zwischen den Kantonen: in kleinräumigen Kantonen ist die durchschnittliche Quote deutlich tiefer als in städtisch geprägten.

Yousty: Wieso ist eine Auflösung heutzutage "normal" geworden?

Andrea Ruckstuhl: Ist sie das? Ich erlebe laufend Lernende bei Job Caddie, die nach einer Lehrvertragsauflösung völlig verzweifelt sind. Die glauben, es gebe keine berufliche Zukunft mehr für sie. Die glauben, sie seien die einzigen, denen so was passiert ist. Sie sind überzeugt, es nehme sie nach einer Lehrvertragsauflösung bestimmt kein Lehrbetrieb mehr auf.

Daneben gibt es tatsächlich auch Lernende, die eine Lehrvertragsauflösung nicht als die absolute Katastrophe empfinden. Entweder weil sie wissen, dass solche Auflösungen recht verbreitet sind und/oder weil sie wissen, dass i.d.R. ein Wiedereinstieg nach einer Auflösung mit hoher Wahrscheinlichkeit klappt.

Übrigens machen wir die Erfahrung, dass die Eltern eine Lehrvertragsauflösung oft als dramatischer erleben als die Lernenden selber. Vor allem jene Eltern, welche die Berufsbildung, deren Mechanismen, die Unterstützungsangebote und die verschiedenen Möglichkeiten für einen Wiedereinstieg nicht gut kennen.

Neu werden auf yousty.ch auch Lehrstellen für eine Lehrfortsetzung konkret ausgeschrieben. Hier erfahren Sie wie. 

Yousty: Welche Massnahmen kann ein Lehrbetrieb treffen um eine Vertragsauflösung zu verhindern? 

Andrea Ruckstuhl: Die wichtigste scheint mir, im Betrieb als Ganzem der Ausbildung von Lernenden einen wichtigen und bewussten Stellenwert beizumessen. Das bedeutet konkret, dass den Berufs- und Praxisbildner:innen für ihre Ausbildungs- und Betreuungsaufgabe angemessen viel Stellenprozente eingeräumt werden sollten. Fachleute gehen davon aus, dass über alle Lehrjahre hinweg gesehen die Betreuung der Lernenden etwa 20 Stellenprozente beansprucht.

Die Ausbildung wichtig nehmen heisst für einen Lehrbetrieb auch, einen Ehrgeiz zu haben (oder entwickeln), möglichst kompetente Fachleute ausbilden zu wollen. Wer in die fachliche Ausbildung und in die menschliche Betreuung investiert, läuft weit seltener Gefahr, dass ein Lehrvertrag aufgelöst wird.

So viel zu den Massnahmen auf Ebene „Haltung“. Dann gäbe es natürlich Dutzende von alltäglichen Massnahmen (angefangen von adäquaten Zielvorgaben bis hin zu professionell geführten Mitarbeitendengesprächen), welche dazu beitragen, Auflösungen zu verhindern.

Frühes Handeln ist wichtig – In unserem Podcast mit Andrea Ruckstuhl erfahren Sie, wie man die ersten Warnsignale erkennt.

Yousty: Inwiefern sollten auch die Eltern oder Erziehungsberechtigte involviert werden?

Andrea Ruckstuhl: Bei Minderjährigen ist es sinnvoll und angebracht, Erziehungsberechtigte (welche ja auch den Lehrvertrag mit unterschrieben haben) zu involvieren. Empfehlenswert ist es, die Erziehungsberechtigten nicht erst dann einzubeziehen, wenn etwas schief läuft, sondern den allgemeinen Kontakt zu pflegen.

Selbstverständlich ist es wichtig, gerade in der heiklen Phase der Adoleszenz, in der Lernende nebst der Lehre noch ganz andere Herausforderungen zu bewältigen haben, den Einbezug mit Augenmass und in Absprache mit den Lernenden zu gestalten. Erfahrungsgemäss wenig erfolgsversprechend ist es, wenn Lehrbetrieb und Erziehungsberechtigte „gegen“ Lernende eine Front aufbauen.

Yousty: Wann sollte man mit dem Amt Kontakt aufnehmen?

Andrea Ruckstuhl: Lieber einmal zu früh als zu spät… Die Erfahrung zeigt, dass viele Lehrbetriebe mit der Kontaktaufnahme so lange zuwarten, bis die Situation so verfahren ist, dass es kaum mehr Lösungsmöglichkeiten gibt. Gemäss Auftrag der kantonalen Berufsbildungsämter können sich sowohl Lernende als auch Lehrbetriebe jederzeit an die Person im Berufsbildungsamt wenden, welche den Lehrvertrag damals genehmigte. (Im Kanton Zürich heissen diese Personen Berufsinspektor:in). Zum Beispiel, um vertraulich eine rechtliche Frage zu klären oder um einen runden Tisch in Anwesenheit der Person des Berufsbildungsamt zu bitten.

Yousty: Inwiefern kann man durch eine gründliche Rekrutierung eine Lehrvertragsauflösung verhindern?

Andrea Ruckstuhl: Verhindern kann man Auflösungen bestimmt nie. Und es macht auch keinen Sinn, alle Auflösungen verhindern zu wollen. Es gibt Situationen, in denen Lernende erst im konkreten Arbeitsalltag wirklich merken, dass die Berufswahl wohl nicht richtig war. Und dann macht es Sinn, einen Vertrag (im Idealfall in der Probezeit) aufzulösen.

Aber selbstverständlich kann ein Lehrbetrieb mit einer sorgfältigen Rekrutierung massgeblich dazu beitragen, dass künftige Lernende im Vorfeld möglichst genau Bescheid weiss, worauf sie/er sich einlässt. Besonders wichtig ist es gerade bei Lernenden darauf zu achten, ob sie sich später voraussichtlich im Team wohlfühlen werden. In sehr vielen Fällen von Lehrvertragsauflösungen spielt das Thema der aufgetretenen zwischenmenschlichen Probleme eine grosse Rolle.

Es ist wichtig, für eine gute Ausbildung zu kämpfen. Ist die Situation jedoch so verfahren, dass Betrieb und Lernende unglücklich sind, macht eine Auflösung durchaus Sinn. 

Job Caddie gibt es in Bern, Zug und Zürich. Hilfesuchende können sich jederzeit an Job Caddie wenden. 

Diese Informationen gibt es auch als Podcast. 

 

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Robin Villoz

Robin arbeitet seit vielen Jahren in Bereich der Berufsbildung. Er weiss nicht nur, wie die Jugendlichen nach Lehrstellen suchen sondern, sondern weiss auch, worauf Lehrbetriebe in der Rekrutierungsphase für eine erfolgreiche Rekrutierung achten sollten.

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