Geschützte Lehrstellen (Lehre für Menschen mit Behinderung)

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In der Schweiz leben gemäss Bundesamt für Statistik rund 1,7 Millionen Menschen mit einer voraussichtlich dauernden Behinderung. Es ist wichtig, dass sie am Arbeitsleben teilnehmen können, nicht nur aus wirtschaftlichen Gründen, sondern auch für die soziale Inklusion und Lebensqualität. Insbesondere jungen Erwachsenen mit gesundheitlichen Behinderungen bringt ein Lehrabschluss nachhaltige berufliche Inklusion und Selbstbestimmung.

 

In diesem Blog-Beitrag:

 

Voraussetzungen für eine Erstausbildung IV

Die IV unterstützt Jugendliche, wenn sich ihre Behinderung auf die Berufswahl oder die Ausbildungsfähigkeit auswirkt. So kann sie beispielsweise behinderungsbedingte Kosten, wie Hilfsmittel, Transporte, etc. übernehmen oder Taggelder auszahlen.  Für weitere Informationen wenden Sie sich an die IV-Stelle Ihres Wohnkantons.

Menschen mit Behinderungen können eine Berufsbildung antreten, wenn sie die kognitiven und technischen Anforderungen des gewünschten Berufs erfüllen. Von Behinderung ist die Rede, wenn eine körperliche, psychische oder kognitive Behinderung die betroffene Person in der Bewältigung alltäglicher und beruflicher Tätigkeiten hindert oder bei deren Ausführung ein Unbehagen hervorruft.

 

Beispiele von Behinderungen:

  • Sehbehinderung und Blindheit
  • Schwerhörigkeit und Taubheit
  • Dyspraxie
  • Querschnittlähmung
  • Legasthenie und Dyskalkulie
  • Psychische Behinderung
  • Autismus-Spektrum-Störungen
  • Aufmerksamkeitsdefizit mit oder Hyperaktivitätsstörung AD(H)S

 

Aufnahmebedingung

Teil- oder Vollrente der IV, in der Regel ab 18 Jahren, Ausnahmen nach Absprache. Personen, die nicht in der Lage sind, eine berufliche Grundbildung mit EFZ oder EBA abzuschliessen, haben die Möglichkeit, eine praktische Ausbildung mit Attest (PrA) anzutreten. Die praktische Ausbildung Schweiz PrA ist ein niederschwelliges Berufsbildungsangebot. Sie steht Menschen mit Lernschwierigkeiten offen, die keinen Zugang zu einem anerkannten Berufsabschluss (EBA, EFZ) haben.

Weitere Informationen dazu findet man unter insos.ch

 

Wie ist der Ablauf einer geschützten Lehre?

Die zuständigen Bezugspersonen im Betrieb führen mit den Schüler:innen regelmässige Verlaufsgespräche und Standortbestimmungen durch. Gemeinsam erarbeitete Ziele bilden die Grundlage für eine individuelle Förderung der Teilnehmenden im Arbeitsprozess. Diese Ziele werden regelmässig überprüft und angepasst.

 

Beratung und Unterstützung

Hier finden Betroffene hilfreiche Informationen und Unterstützung zum Thema:

 

Wo finden Schüler:innen geschützte Lehrstellen?

 

Alle offenen Lehrstellen für Menschen mit Behinderung!

 

Informationen für Lehrbetriebe

Betriebe welche einen geschützte Lehrstelle anbieten sind nicht allein. Sie erhalten vom Kanton einen Ausgleich. Der Nachteilsausgleich von Menschen mit Behinderung ist gesetzlich festgeschrieben. Die Bildungsverantwortlichen sind verpflichtet, in der Lehre und am Arbeitsplatz gewisse Einrichtungen für die Betroffenen bereitzustellen. Die Nachteilsausgleichsmassnahmen können unterschiedliche Formen annehmen wie z.B spezifische Arbeitsbedingungen oder die Anbringung von Hilfsmitteln und Stützen. Sie müssen jedem individuellen Fall angepasst werden und der betroffenen Person trotz gewisser Einschränkungen die Ausübung der Tätigkeiten ermöglichen.

Beispiele von Massnahmen für die Erleichterung des Lernens oder des Prüfungsablaufs:

  • Gewährung von zusätzlicher Zeit
  • Anpassung der Aufgaben
  • Technische Hilfsmittel
  • Individuelle Unterstützung
  • Organisation des Arbeitsplatzes
  • Bedienung des Computers

 

Autor:in

Picture of Stefanie Näf

Stefanie Näf

Stefanie informiert und unterstützt mit Herzblut die Jugendlichen bei der Lehrstellensuche und will den Schüler:innen aufzeigen, was es für tolle Ausbildungsmöglichkeiten in der Schweiz gibt.