Was tun, wenn du den Ausbildungsplatz nicht antreten möchtest?
Die Schule ist geschafft, die Sommerferien haben begonnen. Wahrscheinlich machst du dir nun Gedanken, wie dein Leben nach der Schule aussehen wird.
Nachdem du dich für einen Beruf entschieden hast, hast du dich bestimmt bei mehreren Firmen auf passende Lehrstellen beworben. Du hast von diesen Bewerbungen eine Zusage für eine Lehrstelle erhalten und dich sehr darüber gefreut. Plötzlich tritt ein Luxusproblem auf: Nach dieser Zusage hast du auch noch bei einer anderen Firma die Zusage für die Lehrstelle bekommen - und dort würde es dir noch besser gefallen.
Unternehmen investieren viel Zeit in den Bewerbungsprozess: Sie schreiben die Lehrstelle aus und suchen unter zahlreichen Bewerbern passende Lernende. Zwei Zusagen: Was nun? Wie solltest du in dieser Situation vorgehen? Wir zeigen dir, was du tun kannst, falls du dich spontan für einen anderen Ausbildungsplatz entscheidest.
- Früh genug Bescheid geben: Wenn du einen Ausbildungsvertrag bereits unterschrieben hast, aber schon weisst, dass du wahrscheinlich eine andere Lehrstelle annimmst, solltest du die Firma schnellstmöglich informieren und die Lehrstelle nicht blockieren. So lässt du anderen Bewerbern die Chance auf diese Lehrstelle.
- Schriftlich absagen: Erläutere den Grund für deine Entscheidung so nett wie möglich. Du kannst zum Beispiel sagen, dass die Stelle in einem anderen Unternehmen besser zu dir und deinen Interessen passt. So ist es für die Firma verständlich und sie kann deine Argumente für die Zukunft berücksichtigen.
Von der unverbindlichen zur verbindlichen Lehrstellenzusage
Für eine gegenseitige, verbindliche Lehrstellenzusage ist eine verbindliche Annahme des Lehrstellenangebots durch den/die Bewerber:in erforderlich.
- Nimmst du das Lehrstellenangebot an, triffst du gleichzeitig eine verbindliche Lehrstellenzusage.
- Erst bei einer endgültigen, verbindlichen Lehrstellenzusage seitens der Bewerberin, des Bewerbers lässt die Firma dem Kandidaten, der Kandidatin den Lehrvertrag zukommen.
- Die Zusage für eine Lehrstelle ist erst verbindlich und rechtskräftig, wenn beide Seiten den Lehrvertrag unterzeichnet haben.